Gemeindepsychiatrische Versorgung

Nur wenige Behandlungen erfolgen elektiv, die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie ist aber auch für Notfälle gerüstet. Dabei werden die Patientinnen und Patienten entweder über Niedergelassene eingewiesen oder sie melden sich auch direkt auf der Suche nach Hilfe.

Darüber hinaus ist die Klinik auch für die gemeindepsychiatrische Versorgung erwachsener Personen verantwortlich. Sie übernimmt für die Städte Pirmasens, Zweibrücken und für den gesamten Landkreis Südwestpfalz ordnungspolitische Aufgaben, das heißt Patientinnen und Patienten müssen sich auf richterlichen Beschluss in Behandlung begeben. Positiv ist, dass diese Fälle im Jahresschnitt weniger als fünf Prozent aller Belegungen ausmachen. Dabei ist es stets das Ziel, zu einer freiwilligen Behandlung zu motivieren.

Den rechtlichen Rahmen hierfür bieten insbesondere folgende einschlägigen Vorschriften:

  • Rheinland-pfälzisches Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG)
  • Unterbringungsgesetz (UBG)
  • Betreuungsgesetz (BtG)