Ethikkomitee

Immer wieder erleben Ärztinnen und Ärzte, das Pflegepersonal, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige während einer Behandlung im Krankenhaus schwere Gewissenskonflikte, bei denen das geltende Recht alleine nicht mehr weiterhelfen kann. Zu rechtlichen und medizinischen Fragestellungen treten dann auch moralische Wertvorstellungen hinzu wie etwa Würde, Autonomie, Lebensschutz  oder Fürsorge in Not. Menschenbilder, religiöse Vorstellungen und weitere ethische Kriterien müssen bedacht und miteinander abgewogen werden.

Dialog in schweren Gewissenskonflikten

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Informationsbroschüre (PDF)
Anforderungsformular (PDF)

„Unser Krankenhaus kann nur so gut sein wie die Umgangskultur miteinander (...)
In unserem Krankenhaus stehen die Patientinnen und Patienten als Menschen im Mittelpunkt unseres Handelns.“
(Auszug aus den Unternehmensleitlinien des Städtischen Krankenhauses Pirmasens)

Die Aufgaben des Klinischen Ethikkomittees
Das Ethikkomitee ist in vier Bereichen tätig:

  • Patientenbezogene ethische Beratungsarbeit für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Angehörige sowie Patientinnen und Patienten
  • Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erweiterung der ethischen Kompetenz
  • Erstellung von Empfehlungen und Leitlinien
  • Beratung bei organisationsethischen Fragestellungen


Beratungsablauf
Für eine Beratung durch das Ethikkomitee ist folgender Ablauf vorgesehen
:

  • Ausfüllen des Formulars „Anforderung einer Beratung durch das Klinische Ethikkomitee“
  • Mitglieder des Komitees (bestehend aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und anderen Diensten) treten zusammen und prüfen den Antrag zur Annahme.
  • Bei Annahme treten die Mitglieder mit den Beratungssuchenden sowie mit beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegepersonal in Kontakt und sammeln weitere Informationen.
  • Danach beraten die Mitglieder untereinander und lassen den Beratungssuchenden schriftlich und nach Möglichkeit auch mündlich das Beratungsergebnis zeitnah zukommen.


Beispiele aus der Praxis:

  • Es liegt keine Patientenverfügung vor und auch der mutmaßliche Wille des nicht mehr äußerungsfähigen erkrankten Menschen ist unklar. Alle Beteiligten fragen sich: Was entspricht den Wertvorstellungen und dem Lebenskonzept des Menschen und ist zu dessen Wohle zu tun bzw. zu unterlassen?
  • Eine Patientenverfügung liegt zwar vor, doch sie ist so allgemein formuliert, dass die Betreuenden, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte ratlos sind, was denn nun wirklich dem Willen und Wohl des erkrankten Menschen entspricht.
  • Die Möglichkeit einer Operation in medizinisch aussichtsloser oder unkalkulierbarer Lage wird besprochen. Es stellt sich die menschlich-moralische Frage: Ist dieser chirurgische Eingriff noch menschlich verantwortbar?
  • Eltern und Behandelnde fragen sich: Was ist ein menschenwürdiges Leben beim mehrfach behinderten Neugeborenen ohne große Lebenserwartung, und was bedeutet dies für die Fortführung einer Behandlung?


In solchen Fällen ist es hilfreich, fachübergreifend ins Gespräch kommen zu können, den Dialog zu wagen, im größeren Miteinander die richtigen menschlich-moralischen Fragen zu stellen und nach Lösungen zu suchen. Hierfür bietet das Klinische Ethikkomitee auf Anfrage ein Gesprächsforum an.
 
15 Mitglieder aus allen Bereichen und Dienststufen der Pflege, Sozialarbeit, Physiotherapie, Seelsorge und dem ärztlichen Team garantieren einen offenen und interdisziplinär angelegten Dialog auf Augenhöhe.

Die Beratungsarbeit des Ethikkomitees hat Empfehlungscharakter.

 

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Kontakt

Bernd Adelmann
Vorsitzender, Krankenhaus-Seelsorge
Telefon: 0151  14879545
bernd.adelmann@kh-pirmasens.de

Ricarda Eitel
Vorsitzende, Pflegedienst Intensivstation
Telefon: 06331  714-0
ricarda.eitel@kh-pirmasens.de

Bianca Karabin-Kehl
Vorsitzende, Betriebsärztin
Telefon: 06331  714-1821
bianca.karabin-kehl@kh-pirmasens.de