Patienten-ABC

Eigenanteil

Mitglieder der gesetzlichen Versicherungen sind verpflichtet, für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr einen Eigenanteil zu leisten. Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben, bringen Sie bitte den Zahlungsbeleg mit.

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Entlassung

Sobald Ihre Gesundheit wieder soweit hergestellt ist, dass es keiner weiteren stationären Behandlung mehr bedarf, ordnet Ihr zuständiges ärztliches Team die Entlassung an. Im Vorfeld wird mit Ihnen abgestimmt, ob für Ihre weitere Versorgung oder…

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