Anerkennung der Lipödem-Behandlung als Kassenleistung

Ein großer Erfolg im Kampf um die Anerkennung der Erkrankung Lipödem: Jetzt ist es auch möglich, die Operation einer Lipödem-Erkrankung als Kassenleistung durchzuführen – und zwar unabhängig vom Stadium der Erkrankung statt wie bisher nur im finalen Stadium III.

Auf diese Entscheidung haben viele Patientinnen seit Jahren sehnsüchtig gewartet. Endlich wird also der Krankheit die Anerkennung zuteil, die sie verdient. 

Trotz aller Euphorie bleibt allerdings noch ein bitterer Beigeschmack, denn in der beschlossenen Gesetzesänderung wurden einige Hürden eingebaut, die teils nur schwer nachvollziehbar sind. So darf zum Beispiel ab einem BMI (Body-Mass-Index) von 35 keine Fettabsaugung mehr durchgeführt werden; vorher lag die Grenze noch bei 40. 

Alle Voraussetzungen für eine operative Behandlung des Lipödems als Kassenleistung finden sich zusammenfassend hier zum Download.

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